Mein Name ist Daniel Baden und mit nur 11 Jahren trat ich damals der Jugendfeuerwehr in unserem kleinen Ort in der Eifel bei. Schnell habe ich das Thema Feuerwehr für mich entdeckt und ich wusste, dass ich das mein Leben lang machen möchte. Menschen zu helfen, egal ob jung oder alt, wurde schnell zu meiner Leidenschaft. Zunächst war es nur als Hobby geplant, jedoch kam der Gedanke, dass ich dies auch beruflich machen könnte.
Während meiner Karriere bei der Freiwilligen Feuerwehr und meinem Studium an der Uni Wuppertal im Fach Sicherheitstechnik fand ich heraus, dass es neben der Feuerwehr noch sehr viel mehr Möglichkeiten gibt, um Menschen das Thema Feuerwehr, Brandschutz und nicht zuletzt auch Arbeitssicherheit nahe zu bringen. Daher entschied ich mich, als Sicherheitsingenieur tätig zu werden.
Seit einigen Jahren unterstütze ich Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Themen Brandschutz und Arbeitssicherheit, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen oder technischen Regeln vorgeschrieben werden.
Meine Qualifikationen:
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Um (Brandschutz-)Notfälle zu verhindern, bevor sie entstehen, sind Brandschutzbeauftragte die passenden Ansprechpartner.
Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht zwingend zu bestellen, außer wenn dieser baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift gefordert wird.
Grundsätzlich gilt aber: „Ermittelt der Arbeitgeber eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein. Dieser berät und unterstützt den Arbeitgeber zu Themen des betrieblichen Brandschutzes.“ (ASR A2.2, Ziff. 7.4).
Zudem kann sich bei der Gefährdungsbeurteilung herausstellen, dass die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll ist. Also warum auf das Know-How verzichten?
Als Ihr kompetenter Berater in Sachen Brandschutz bieten wir Ihnen eine zuverlässige Betreuung nach allen gesetzlichen Vorgaben an. Uns ist wichtig, dass Sie den Brandschutz nicht als „notwendiges Übel“ verstehen, sondern immer den Blick auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Gäste richten. Wir verstehen es dabei, die vorgeschriebenen Vorgaben mit der praktischen Erfahrung aus der Feuerwehr zu verknüpfen, um ein für Sie passendes, individuelles Ergebnis zu erzielen.
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Sie erhalten Ihr Zertifikat sofort nach der Schulung und können damit direkt zum Brandschutzhelfer bestellt werden!
Gesetzliche Vorgaben sind das eine, aber der Schutz und die Sicherheit aller Mitarbeiter sollte doch das eigentliche Ziel sein, oder? Um den sicheren Umgang mit Feuerlöschern zu trainieren, bieten wir Feuerlöschtrainings an, bei denen Ihre Mitarbeiter folgendes erfahren dürfen:
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Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung. Daher müssen Arbeitgeber zahlreiche Vorgaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einhalten.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Anforderungen ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, wie es in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt ist. Gerade für kleinere Unternehmen stellt dies oft eine Herausforderung dar. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann in diesem Fall eine wertvolle Unterstützung bieten.
Wir stehen Ihnen gerne bei allen Themen rund um die Arbeitssicherheit zur Seite. Wir bieten die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 sowie die Bereitstellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine effektive und auf Ihre speziellen Anforderungen und Tätigkeiten abgestimmte Arbeitsschutzorganisation zu etablieren.
Setzen Sie auf mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Als unabhängige und erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur ("FaSi" bzw. "SiFa") unterstützen wir Sie ganzheitlich und helfen Ihnen, die richtigen sicherheitstechnischen Entscheidungen zu treffen. Zudem streben wir eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in enger Zusammenarbeit mit Ihnen an. Dies führt zu messbaren wirtschaftlichen Vorteilen für Ihr Unternehmen.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist unerlässlich, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Der erste Schritt besteht in einer umfassenden Begehung Ihres Unternehmens, bei der wir gemeinsam potenzielle Gefahrenquellen identifizieren. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Bereiche und Arbeitsprozesse, um eine fundierte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Nach der Begehung erstellen wir Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung und leiten daraus die notwendigen Betriebsanweisungen ab. Diese Anweisungen bieten Ihren Mitarbeitern klare Richtlinien, wie sie sicher und effizient arbeiten können. Sie stellen sicher, dass alle notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und dienen als Grundlage für die Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Mit unserer Unterstützung erstellen Sie nicht nur eine rechtlich konforme Gefährdungsbeurteilung, sondern verbessern auch aktiv die Sicherheit in Ihrem Betrieb. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihr Unternehmen sicher und zukunftsfähig zu gestalten.